AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DITHO Design GmbH

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen DITHO Design GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DITHO Design GmbH hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen DITHO Design GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
2.1. Der DITHO Design GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von DITHO Design GmbH, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von DITHO Design GmbH dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.4. Die Werke von DITHO Design GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. DITHO Design GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, DITHO Design GmbH und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DITHO Design GmbH.
2.7. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestal- terischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.8. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DITHO Design GmbH nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von DITHO Design GmbH formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.9. DITHO Design GmbH bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare; Fälligkeit
3.1. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann DITHO Design GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.3. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten
4.1.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Der Auftraggeber erstattet DITHO Design GmbH die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.3. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
5.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, DITHO Design GmbH alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat DITHO Design GmbH nicht zu vertreten.
5.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er DITHO Design GmbH zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber DITHO Design GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.3. Für DITHO Design GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

6. Datenlieferung und Handling
6.1.
DITHO Design GmbH ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
6.2. Stellt DITHO Design GmbH dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von DITHO Design GmbH vorgenommen werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom übermittlungsweg der Auftraggeber.
6.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet DITHO Design GmbH nicht.

7. Eigentum und Rückgabepflicht
7.1.
An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
8.1.
Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind DITHO Design GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
8.2. Die Produktion wird von DITHO Design GmbH nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist DITHO Design GmbH berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. DITHO Design GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
8.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind DITHO Design GmbH eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die DITHO Design GmbH auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

9. Gewährleistung; Haftung
9.1.
DITHO Design GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche DITHO Design GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
9.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen DITHO Design GmbH aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
9.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet DITHO Design GmbH nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die DITHO Design GmbH an Dritte vergibt.
9.6. Sofern DITHO Design GmbH Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt DITHO Design GmbH hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des DITHO Design GmbHs zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. 9.7. DITHO Design GmbH haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. DITHO Design GmbH ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
9.8. DITHO Design GmbH haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, ge- schmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. DITHO Design GmbH ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese DITHO Design GmbH bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist Köln.

11. Schlussbestimmungen
11.1.
Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. DITHO Design GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. 11.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 1. Juni 2016
DITHO Design GmbH · Theodor-Heuss-Ring 10 · 50668 Köln
Geschäftsführer: Dirk Büchsenschütz, Thomas Glöwing
Amtsgericht Köln, HRB 87690, USt.-ID: DE306508615